Presseberichte

Tirol stöhnt unter der Schneelast

  • Schneedruckschäden und Dachlawinen

INNSBRUCK (2012-01-24) – Die ergiebigen Schneefälle der letzten Tage und Wochen haben nicht nur den Verkehr teilweise zum Erliegen gebracht und dem Land allerhöchste Lawinengefahr beschert. Vielerorts sind auch Gebäude durch die enormen Schneelasten bedroht, welche sich auf den Dächern angesammelt haben. Auch in Tirol verzeichnet die TIROLER VERSICHERUNG als größter Sturmversicherer im Land immer wieder Schneedruckschäden.

Schneelast kostenlos selbst berechnen

Sie wollen wissen wie viel Schnee Ihr Dach aushalten sollte? Sie sind unsicher, ob Sie ihr Dach von der Schneelast befreien müssen?

Ein kostenloses Programm der Acht. Ziviltechniker GmbH finden sie auf der website

www.schneewacht.at

Das Programm berechnet die normgemäß anzusetzende Schneelast und Schneehöhe für Ihr Gebäude und unterstützt Sie bei der Beurteilung, ob die auf Dächern liegende Schneemenge eine Gefahr für die Tragsicherheit von Gebäuden darstellen kann.

Angewendet werden kann das Programm für Flach-, Pult-, und Satteldächer jeder Gemeinde Österreichs – sowohl, wenn es auf dem Dach bereits eine Schneedecke gibt als auch, wenn kein Schnee auf dem Dach liegt.

Berechnungsgrundlagen:

Für Gebäude, diebis 1983 errichtetwurden, werden die Schneelasten gemäß ÖNORM B 4000 (Ausgabe 1. Okt. 1960) berechnet. Nur ausgewählte Ortschaften sind angegeben.

Für Gebäude, diebis 2005 errichtetwurden, werden die Schneelasten gemäß ÖNORM B 4013 (Ausgabe 1. Dez. 1983) berechnet.

Für Gebäude, dieab 2006 errichtetwurden, werden die Schneelasten gemäß ÖNORM B 1991-1-3 (Ausgabe 1. April 2006) berechnet.

Die normgemäße Berechnung der Schneelasten ist für Gebäude mit einerSeehöhe unter 1500 m gültig.

ACHTUNG: Es handelt sich hier um eine ungefähre Einschätzung der Schneelastgefahr und einen Anhaltspunkt. Die TIROLER VERSICHERUNG übernimmt daher keine Haftung bzw. Gewähr für das Berechnungsprogramm

 

Dachneigungen

 

Schneedruckschäden: Versicherte sollten auf Obliegenheiten achten

Grundsätzlich sind diese durch die Sturmversicherung gedeckt. Schäden durch Schneedruck sind definiert als Krafteinwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen und sind im Rahmen der Sturmversicherung mitversichert. Thomas Steixner, Ressortdirektor Technik in der TIROLER VERSICHERUNG: „Achtung bei der Gefahr von Dachlawinen. Prinzipiell haftet nämlich der Hauseigentümer für die Folgen. Daher besser vorbeugen als schlussendlich vielleicht sogar vor dem Richter zu stehen.“

Ganz wesentlich ist jedoch auch die Pflicht versicherte Gebäude und insbesondere das Dachwerk ordnungsgemäß in Stand zu halten und drohende Schäden soweit möglich zu verhindern. Die aktive Mithilfe des Versicherten zur Schadenvermeidung ist also erforderlich.
Das Abschaufeln von akut gefährdeten Dachflächen zur Entlastung schafft hier Abhilfe. Einen Schaden zu verhüten ist in jedem Fall die bessere Lösung!

Versicherungsvertragsgesetz regelt Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Thomas Steixner: „Der Versicherungsnehmer ist gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§ 62) verpflichtet, für die Abwendung bzw. Minderung eines Schadens Sorge zu tragen. Zu dieser Sorgfaltspflicht zählt in jedem Fall die regelmäßige Kontrolle der Schneelast am Dach des versicherten Objektes. Sind höhere Schneemengen am Dach vorhanden bzw. besteht die Gefahr eines Schneedruckschadens, muss sich der Versicherungsnehmer darum kümmern, dass die Schneelast beseitigt wird.“

Speziell bei nicht ständig bewohnten Objekten ist darauf zu achten, dass die angeführten Obliegenheiten eingehalten werden. Eine Verletzung der Schadenminderungspflicht kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Der Versicherungsnehmer hat dann im Schadenfall keinen Anspruch auf Entschädigungsleistung.

Für weitere fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Thomas Steixner, Tel. 0512-5313-1242 bzw. 0676/82828242 oder thomas.steixner@tiroler.at


Ihr TIROLER Ansprechpartner

Reiter Martin

Martin Reiter

Tel.: +43 512 5313 1219
Fax: +43 512 5313 771219