Ich möchte ein Fahrzeug nach Österreich importieren - welche Schritte sind notwendig?

Wenn Sie ein Fahrzeug nach Österreich importieren möchten, ist es wichtig, die Reihenfolge der hier beschriebenen Schritte genau einzuhalten, da sonst die benötigten Daten an den nachfolgenden Stellen nicht vorhanden sind. 

1.) Registrierung in der Genehmigungsdatenbank

Bevor ein vom Ausland importiertes Fahrzeug in Österreich zugelassen werden kann, müssen die Fahrzeugdaten in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingepflegt werden. Dies erfolgt durch: 

  • den jeweiligen Generalimporteur oder 
  • die Landesprüfstelle (TÜV) (erforderlich bei älteren Fahrzeugen)
    Triendlgasse 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512 34 19 10

      Hinweis: Die Landesprüfstelle gibt die Daten in die Genehmigungsdatenbank ein und erstellt das Fahrzeugdokument, welches Sie für die KFZ-Zulassung benötigen.

2.) NOVA

Nach erfolgter Dateneingabe ist die NOVA (Normverbrauchsabgabe), welche von Wert, Alter und Schadstoffausstoß des Fahrzeuges abhängt, beim Wohnsitz-Finanzamt (NOVA-Stelle) zu bezahlen:

      Hinweis: Erst nach Bezahlung der NOVA wird das Fahrzeug im Zulassungssystem für eine behördliche Zulassung freigeschaltet

3.) Zulassung

Wenn diese beiden Schritte erledigt sind, können Sie das Fahrzeug in jedem unserer Kundenbüros anmelden. Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Folgende Unterlagen sollten Sie dafür mitbringen:
  • Fahrzeuggenehmigungsdokument (Datenblatt/Fahrzeuggenehmigung)
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag oder Besitznachweis
  • gültiges Prüfgutachten gem. § 57a bei Gebrauchtwagen ab 3 Jahren („Pickerlgutachten“)
    • amtlicher Lichtbildausweis
    • Überlassungserklärung der Leasingfirma (bei Leasing)
    • Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug (bei Firmenwagen)
    • Vollmacht (bei Vertretung durch andere Personen)
    • Kosten: siehe Anmeldegebühr

Hinweis: Mit Deutschland, Schweiz und Liechtenstein gibt es ein Übereinkommen, dass im Zuge der Ummeldung die österreichische Zulassungsstelle auch die Abmeldung des ausländischen Kennzeichens veranlassen kann. In diesem Fall sollten Sie auch die ausländischen Kennzeichen mitbringen. Diese werden dann von unserer Zulassungsstelle übernommen.

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