Unterlagen für die KFZ-Zulassung
Das brauchen Sie zur KFZ-Anmeldung:
- Kaufvertrag oder Besitznachweis
- Typenschein / Datenblatt
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Anmeldegebühr
- Vollmacht (bei Vertretung durch andere Personen)
- Gutachten (§ 57a) „Pickerl“ (bei Gebrauchtwagen)
- Gewerbeschein (bei Firmenwagen)
- Überlassungserklärung (bei Leasing)
Das brauchen Sie zur KFZ-Abmeldung:
- Typenschein / Datenblatt
- Zulassung Teil I + II
- Vollmacht (bei Vertretung durch andere Personen)
- Kennzeichen
Gebühren
Anmeldung
- KFZ-Zulassungsgebühr (ohne Kennzeichen): € 167,25
- Kennzeichengarnitur (2 Tafeln): € 18,00
- Kennzeichen Einzeltafel: € 9,00
- rotes Kennzeichen Fahrradträger: € 8,50
- Kennzeichen Motorrad: € 9,80
- Kennzeichen Motorfahrrad: € 5,50
Überstellung
-
Gebühr für Überstellungskennzeichen inkl.
Sicherstellungsgebühr: € 182,00
Adressänderung
- Adressänderung innerhalb des Bezirkes: € 1,00 (Melderegisterabfrage)
Abmeldung
- KFZ-Abmeldung: gebührenfrei
Wunschkennzeichen
Für die Bestellung des Wunschkennzeichens benötigt die Zulassungsstelle das Original-Schreiben "Zuweisung eines Wunschkennzeichens".
Die Kosten für den Wunschkennzeichen-Antrag in der jeweiligen BH bzw. Polizeidirektion betragen € 228,30.
Die Kosten für die Wunschkennzeichen von € 18,00 sind bei Zuweisung des Wunschkennzeichens bzw. Neuanmeldung des Fahrzeuges zu bezahlen.
Nach Ablauf der 15-Jahres-Frist des Wunschkennzeichens wird die Verlängerung in der Zulassungsstelle gemacht, die Kosten belaufen sich auf € 214,00.
Mehr Informationen, Voraussetzungen, Fristen etc. können Sie hier nachlesen.
Scheckkarten-Zulassungsschein
Mit Inkrafttreten der 5. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung, BGBI. II Nr. 350 vom 12. November 2010 und die 30. KFG-Novelle, BGBI. I Nr. 94 vom 18. August 2009, kann der international gültige Zulassungsschein im Scheckkartenformat beantragt werden. Das praktische Format ist platzsparend, robust und mit diversen Fälschungssicherheitsmerkmalen ausgestattet.
Weitere Informationen zur Scheckkartenzulassung:




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