Taxe

im Versicherungswesen: Betrag der zw. dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer fest vereinbart ist und für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls als Versicherungswert gelten soll. Die Taxe gilt als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen. Im Schadenfall ist die Taxe auch der durch den Sachverständigen ermittelte Schadenbetrag (Schadentaxe).

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