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Für's Leben

Erlebensversicherung

Tiroler Erlebensversicherung Tiroler Versicherung

Die TIROLER Erlebensversicherung im Überblick

  • Reine Erlebensversicherungen eignen sich vor allem für die persönliche Vorsorge bzw. als Sparform.
  • Eingezahlt werden kann mittels Einmalerlag oder laufender Prämien.
  • Bei Erleben des vereinbarten Ablaufs gelangt die Versicherungssumme zuzüglich der inzwischen angesammelten Gewinnbeteiligung zur Auszahlung.
  • Bei Ableben der versicherten Person vor Vertragsablauf wird die einbezahlte Prämie ohne Zuschlag für unterjährige Zahlungsweise und Versicherungssteuer zuzüglich der inzwischen angesammelten Gewinnbeteiligung rückerstattet.

Sie möchten mehr über die TIROLER Erlebensversicherung erfahren, kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Berufstätige für den Fall vorsorgen, dass sie ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, wegen einer dauerhaften Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausüben können. Sie kann als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden und kann in Form einer Prämienbefreiung oder Rente zur Anwendung kommen:

Berufsunfähigkeit-Prämienbefreiung

Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig, so entfällt die Verpflichtung zur Prämienzahlung für die Hauptversicherung und für die in sie eingeschlossenen Zusatzversicherungen, solange die versicherte Person berufsunfähig ist. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin in voller Höhe aufrecht.

Berufsunfähigkeit-Rente

Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig, so wird die Berufsunfähigkeits-Rente fällig.

Die Berufsunfähigkeits-Rente wird bis zum Wegfall der Berufsunfähigkeit oder bis zum Ableben der versicherten Person an den Versicherten ausbezahlt, längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer.

Unfalltod

Tritt der Tod der versicherten Person(en) während der Versicherungsdauer als Folge eines Unfalles (eingetreten nach Beginn der Unfalltod-Zusatzversicherung und innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis) ein, so zahlt der Versicherer neben der aus der Hauptversicherung fälligen Versicherungssumme die vereinbarte Unfalltod-Zusatzversicherungssumme. Die Unfalltod-Versicherungssumme kann nur einmal fällig werden.

Unfallinvalidität

Tritt dauernde Invalidität der versicherten Person(en) während der Versicherungsdauer als Folge eines nach Beginn der Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung eingetretenen Unfalles ein, so zahlt der Versicherer aus der hierfür versicherten Summe die dem Grade der Invalidität entsprechende Versicherungsleistung.

Für jedes Prozent der dauernden Invalidität wird ein Prozent der Versicherungssumme gezahlt. 

 

Vorteile der klassischen Lebensversicherung 

Mit ihren zahlreichen Vorteilen gilt die klassische Lebensversicherung als die wichtigste Form der Lebensversicherung. Denn sie bietet:

  • Größtmögliche Sicherheit für Ihr Geld
  • Anlegerschutz und maximale Sicherheit durch Kapitalgarantie
  • Zinsgarantie während der gesamten Laufzeit
  • Garantie für erworbene Gewinnanteile
  • Staatliche Aufsicht: Veranlagung nach strengen gesetzlichen Vorgaben
  • Überwachung des Deckungsstocks durch einen unabhängigen Treuhänder
  • Hohes Maß an Flexibilität
 

Ihre TIROLER Ansprechpartner Personenversicherung

TIROLER VERSICHERUNG - Team Personenversicherungen

Tel.: +43 512 5313-1707
Fax: +43 512 5313-1297



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