Für's Leben

Zukunftsvorsorge

Zukunftssparen - Wie funktioniert das?

Die TIROLER VERSICHERUNG hat für Sie ein Produkt entwickelt, bei dem Sie die gesetzlichen Möglichkeiten der neuen Zukunftsvorsorge mit Ihren persönlichen Vorsorgewünschen verbinden können.

So einfach wie bei einem Bausparer zahlen Sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich Ihren Wunschbetrag ein. Idealerweise jenen Höchstbetrag, mit dem Sie den vollen staatlichen Zuschuss bekommen.

2012: staatliche Förderung bis zu einer Jahressparsumme von € 2.329,88 d.h. € 99,02 geschenkter Zuschuss.

Ende der Laufzeit - wie geht es weiter?

Nach Ende der vereinbarten Laufzeit entscheiden Sie anhand Ihrer Lebenssituation, wie es weitergehen soll:

Weitersparen
Bis zum gesetzlichen Pensionsalter können Sie den angesparten Betrag in eine neue Zukunftsvorsorge einbringen und alle Vorteile erneut genießen.

Monatliche Premium-Rente erhalten
Ab dem 40. Lebensjahr können Sie Ihre monatliche Zusatzrente absolut steuerfrei beziehen.

Kapitalauszahlung
Sollten Sie sich statt der vorgesehenen Rentenauszahlung für eine Kapitalauszahlung entscheiden, dann behalten Sie immer noch die Hälfte der staatlichen Prämien. Der Kapitalertrag wird dann mit 25% besteuert.

Sie möchten mehr erfahren, kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
 
3-fach profitieren

Mit der TIROLER Zukunftsvorsorge profitieren Sie von der staatlichen Prämie und wahren durch einen attraktiven Veranlagungsmix aus Aktien und sicherheitsorientierter Veranlagung Ihre Chancen auf hohe Erträge.

Die eingezahlten Beiträge und staatlichen Prämien sind Ihnen bei widmungsgemäßer Verwendung nach Ablauf der vertraglichen Mindestbindefrist garantiert*.

Dazu kommen noch die steuerlichen Vorteile:

  • Keine Versicherungssteuer beim Ansparen
  • Keine Einkommenssteuer
  • Keine Kapitalertragssteuer bei Inanspruchnahme der Rentenauszahlung und 
  • Steuerfreier Bezug der lebenslangen Rente
... mit Mehrwert-Service

Maximal profitieren

Die Höchstgrenze für geförderte Einzahlungen wird vom Staat jedes Jahr neu festgesetzt. Bei Bezahlung des möglichen Höchstbetrages passen wir die Höhe Ihrer Einzugsermächtigung automatisch an, damit Sie immer maximal profitieren. Natürlich nur, wenn Sie es wünschen.

Was passiert im Fall eines vorzeitigen Ablebens?

Stirbt der Einzahler vor dem Ende der Laufzeit seiner Zukunftsvorsorge, dann erhält die begünstigte Person von der TIROLER die eingezahlten Prämien zuzüglich der staatlichen Förderungen und dem erzielten Veranlagungserfolg zur weiteren Verwendung:

  • Sie kann die Zukunftsvorsorge für sich selbst weiterbesparen.
  • Sie kann die Zukunftsvorsorge ruhend stellen (d.h. es sind keine weiteren Einzahlungen notwendig, der Anspruch auf eine spätere Rente bleibt jedoch bestehen).
  • Sie lässt sich das Kapital auszahlen, unterliegt hier aber den steuerrechtlichen Bestimmungen.

*Hinweis zur Kapitalgarantie:
Garantiegeber ist die Capital Bank GRAWE Gruppe AG (Burgring 16, 8010 Graz). Das Ausfallsrisiko trägt nicht die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. sondern der Versicherungsnehmer, d.h. bei Ausfall des Garantiegebers steht bei Beendigung der Versicherung der vorhandene Fondswert zur Verfügung.

 Informationen zur Wertentwicklung der TIROLER Zukunftsvorsorge finden Sie hier.

 
Die Vorteile auf einen Blick
  • Kapitalgarantie* nach Ablauf der vertraglichen Mindestbindefrist
  • Staatlicher Prämienzuschuss von 4,25 % bis zu einer Einzahlung von € 2.329,88 (2012)
  • Flexible Einzahlungsmöglichkeiten
  • Keine KESt (bei widmungsgemäßer Verwendung), keine Einkommenssteuer, keine Versicherungssteuer
  • Attraktiver Veranlagungsmix aus Aktien und sicherheitsorientierter Veranlagung

*Hinweis zur Kapitalgarantie:
Garantiegeber ist die Capital Bank GRAWE Gruppe AG (Burgring 16, 8010 Graz). Das Ausfallsrisiko trägt nicht die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. sondern der Versicherungsnehmer, d.h. bei Ausfall des Garantiegebers steht bei Beendigung der Versicherung der vorhandene Fondswert zur Verfügung.

 

 

Ihre TIROLER Ansprechpartner Personenversicherung

TIROLER VERSICHERUNG - Team Personenversicherungen

Tel.: +43 512 5313-1707
Fax: +43 512 5313-1297