Für'n Zukunftsbonus

Zukunftssicherung für Dienstnehmer

Investieren Sie in Vorsorgemaßnahmen für Ihre Mitarbeiter und profitieren Sie neben erhöhter Mitarbeitermotivation auch von steuerlichen Vorteilen.

Zwei Modelle stehen dafür zur Verfügung - Sie belohnen Ihre Mitarbeiter in Form einer freiwilligen Gehaltserhöhung oder in Form einer Gehaltsumwandlung:

Ihre Vorteile bei freiwilliger Gehaltserhöhung:
  • Motivation der Mitarbeiter durch zusätzliche Sozialleistung
  • Aufwand ist Betriebsausgabe
  • Keine Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (FLAF) und Kommunalsteuer)
Ihre Vorteile bei Gehaltsumwandlung:
  • Motivation der Mitarbeiter durch zusätzliche Sozialleistung
  • Wegfall Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (FLAF) und Kommunalsteuer
Vorteil für Ihre Mitarbeiter:
  • Lohnerhöhung brutto für netto
  • Von Beginn an unverfallbare Ansprüche
  • Wahlweise Auszahlung als Rente oder einmalige Kapitalleistung
  • Entfall der Lohnsteuer
  • Auszahlung KESt- und ESt-frei (ESt-Freiheit bis zur Überschreitung des kapitalisierten Wertes)
Weitere Informationen finden Sie im Folder zur TIROLER Zukunftssicherung
Für'n Zukunftsbonus - TIROLER Zukunftssicherung für Dienstnehmer
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Steuerfrei vorsorgen

Aufgrund § 3/1/15a des EStG sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer bis zu € 300,- pro Jahr (€ 25,- pro Monat) und Dienstnehmer von der Einkommensteuer befreit.

Als Zukunftssicherungsmaßnahmen im Sinne des § 3/1/15a EStG gelten: Lebensversicherungen (reine Risikoversicherung, Er- und Ablebensversicherung mit mindestens 15 Jahren Laufzeit, Erlebensversicherung mit Laufzeit bis zum gesetzlichen Pensionsalter), Unfall- und Krankenversicherungen.

Modell Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung

Gemäß Lohnsteuerrichtlinie 2002 RZ 81e zu § 3/1/15a des Einkommensteuergesetzes ist es auch möglich, dass der Arbeitnehmer selbst bis zu € 300,- pro Jahr (bzw. € 25,- pro Monat) seines laufenden Bruttogehalts lohnsteuer-befreit für seine Zukunftssicherung verwendet. Voraussetzung dafür ist ein Versicherungsvertrag zwischen Arbeitgeber und der TIROLER VERSICHERUNG sowie eine Einverständniserklärung des Arbeitnehmers, dass monatlich € 25,- vom Bruttogehalt ohne Abzug der Lohnsteuer direkt an die TIROLER VERSICHERUNG überwiesen werden.

Der Steuervorteil-Effekt
  Monatlicher Sparbetrag vom Bruttobezug
(Steuerbemessungsgrundlage)
€ 25,-
bei Steuerprogression 36,5 % 43,21 % 50 %
(bzw. Jahresgehalt) € 11.000,- bis
€ 25.000,-
€ 25.001,- bis
€ 60.000,-
ab
€ 60.001,-
verbleibt Nettobetrag für Privatvorsorge € 15,87 € 14,20 € 12,50
zusätzlicher Sparbetrag mit Zukunftssicherung € 9,13 € 10,80 € 12,50
 
Modell Zukunftssicherung als freiwillige Gehaltserhöhung
TIROLER Zukunftssicherung - freiwillige Gehaltserhöhung
 

Ihre TIROLER Ansprechpartner Personenversicherung

TIROLER VERSICHERUNG - Team Personenversicherungen

Tel.: +43 512 5313-1707
Fax: +43 512 5313-1297