Zukunftssicherung für Dienstnehmer
Investieren Sie in Vorsorgemaßnahmen für Ihre Mitarbeiter und profitieren Sie neben erhöhter Mitarbeitermotivation auch von steuerlichen Vorteilen.
Zwei Modelle stehen dafür zur Verfügung - Sie belohnen Ihre Mitarbeiter in Form einer freiwilligen Gehaltserhöhung oder in Form einer Gehaltsumwandlung:
Ihre Vorteile bei freiwilliger Gehaltserhöhung:
- Motivation der Mitarbeiter durch zusätzliche Sozialleistung
- Aufwand ist Betriebsausgabe
- Keine Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (FLAF) und Kommunalsteuer)
Ihre Vorteile bei Gehaltsumwandlung:
- Motivation der Mitarbeiter durch zusätzliche Sozialleistung
- Wegfall Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (FLAF) und Kommunalsteuer
Vorteil für Ihre Mitarbeiter:
- Lohnerhöhung brutto für netto
- Von Beginn an unverfallbare Ansprüche
- Wahlweise Auszahlung als Rente oder einmalige Kapitalleistung
- Entfall der Lohnsteuer
- Auszahlung KESt- und ESt-frei (ESt-Freiheit bis zur Überschreitung des kapitalisierten Wertes)
Weitere Informationen finden Sie im Folder zur TIROLER Zukunftssicherung
Für'n Zukunftsbonus - TIROLER Zukunftssicherung für DienstnehmerKontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!
Steuerfrei vorsorgen
Aufgrund § 3/1/15a des EStG sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer bis zu € 300,- pro Jahr (€ 25,- pro Monat) und Dienstnehmer von der Einkommensteuer befreit.
Als Zukunftssicherungsmaßnahmen im Sinne des § 3/1/15a EStG gelten: Lebensversicherungen (reine Risikoversicherung, Er- und Ablebensversicherung mit mindestens 15 Jahren Laufzeit, Erlebensversicherung mit Laufzeit bis zum gesetzlichen Pensionsalter), Unfall- und Krankenversicherungen.
Modell Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung
Gemäß Lohnsteuerrichtlinie 2002 RZ 81e zu § 3/1/15a des Einkommensteuergesetzes ist es auch möglich, dass der Arbeitnehmer selbst bis zu € 300,- pro Jahr (bzw. € 25,- pro Monat) seines laufenden Bruttogehalts lohnsteuer-befreit für seine Zukunftssicherung verwendet. Voraussetzung dafür ist ein Versicherungsvertrag zwischen Arbeitgeber und der TIROLER VERSICHERUNG sowie eine Einverständniserklärung des Arbeitnehmers, dass monatlich € 25,- vom Bruttogehalt ohne Abzug der Lohnsteuer direkt an die TIROLER VERSICHERUNG überwiesen werden.
Der Steuervorteil-Effekt
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Monatlicher Sparbetrag vom Bruttobezug (Steuerbemessungsgrundlage) € 25,- |
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| bei Steuerprogression | 36,5 % | 43,21 % | 50 % |
| (bzw. Jahresgehalt) |
€ 11.000,- bis € 25.000,- |
€ 25.001,- bis € 60.000,- |
ab € 60.001,- |
| verbleibt Nettobetrag für Privatvorsorge | € 15,87 | € 14,20 | € 12,50 |
| zusätzlicher Sparbetrag mit Zukunftssicherung | € 9,13 | € 10,80 | € 12,50 |




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