Antrag Juppidu

Juppidu – Die TIROLER Jugendversicherung

Gesamtjahresprämie
das sind nur 7 Euro für jeden Monat Sicherheit!
€ 84,00

Deckungsübersicht:

Haushaltsversicherung

 
Hausratversicherung zum Neuwert
Weltweite Privat- und Sporthaftpflichtversicherung – auch auf Reisen
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs ist dein Wohnungsinhalt am alten und am neuen Wohnort versichert.
Versicherungssumme
€ 15.000,00
€ 1.500.000,00

Assistance: TIROLER Jugendassistance

  • Die Notfallzentrale bietet 24 Stunden Schadenaufnahme
  • Pannenhilfe/Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall. Der Höchst- betrag dieser Leistung beträgt € 250,00.
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt € 10.000,00.
  • Verlegungstransport
  • Reisedokumentenwiederbeschaffung. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt
    € 100,00.
  • Reiseinformationen rund um die Uhr
  • Bankomat- und Kreditkartensperre. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt
    € 100,00.
  • Schlüsseldienst. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt € 250,00.
  • Bildungsberatung / Hotline

Rechtsschutzversicherung: Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privatbereich

Versicherungssumme
€ 60.000,00

Versicherungssumme
€ 60.000,00

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für eigene Schadenersatzansprüche, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen.
  • Straf-Rechtsschutz
  • Führerschein-Rechtsschutz
 
Dauernde Invalidität
Todesfall
Unfallkosten
Versicherungssumme
€ 50.000,00
€ 5.000,00
€ 3.000,00

Ich ermächtige / Wir ermächtigen die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G., Creditor-ID AT55ZZZ00000002050, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels SEPA Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. auf mein / unser Konto gezogenen SEPA Lastschriften einzulösen. Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Eine Lastschrift muss dem Zahlungspflichtigen angekündigt werden (Pre-Notification). Ich stimme / Wir stimmen ausdrücklich zu, dass die 14-tägige Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) auf 5 Tage vor Belastung des Kontos verkürzt wird.

Ich habe die Datenschutzinformationen gelesen und erkläre mich damit einverstanden.

Ich habe die Versicherungsbedingungen, die Schlusserklärung und Vereinbarung über die Form von Erklärungen und anderen Informationen gelesen und erkläre mich mit diesen einverstanden.

Die vorläufige Deckung gemäß Antrag halten wir aufrecht, bis du deine Polizze erhältst.

Falls du noch Fragen hast, erreichst du uns von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter 050 30 8000 oder per E-Mail unter .

Die Polizze erhältst du $communication. In den Sparten Haushalt, Assistance und Rechtsschutz genießt du ab dem gewählten Vertragsbeginn Versicherungsschutz aus der vorläufigen Deckung. Diese halten wir aufrecht, bis du deine Polizze erhältst.

In der Unfallversicherung ist noch eine Prüfung durch unsere Versicherungsexperten erforderlich. Damit alle Unterlagen komplett sind, benötigen wir von dir noch ein paar persönliche Informationen zur Unfallversicherung sowie deine Unterschrift.

Drucke dazu das PDF im Anhang aus, beantworte die Antragsfragen für die Unfallversicherung, lies und überprüfe deine Angaben und unterschreibe, wenn du damit einverstanden bist auf allen angeführten Unterschriftenzeilen für den Versicherungsnehmer. Sende uns einfach das gesamte Dokument per Post oder bringe es persönlich in einem unserer Kundenbüros vorbei.

Flexibel & individuell - wir bieten auch weitere Zusatzbausteine wie zB eine KFZ-Versicherungen ergänzend zum Paket Juppidu an. Melde dich einfach bei uns, wir beraten dich gerne. Du erreichst uns von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter 050 30 8000 oder per E-Mail unter .

Felsenfeste Grüße

Deine TIROLER VERSICHERUNG V.a.G.

In den Sparten Haushalt, Assistance und Rechtsschutz genießt du sofortigen Versicherungsschutz aus der vorläufigen Deckung. Diese halten wir aufrecht, bis du deine Polizze erhältst.

In der Unfallversicherung ist noch eine Prüfung durch unsere Versicherungsexperten erforderlich.

Damit alle Unterlagen komplett sind, benötigen wir von dir noch ein paar persönliche Informationen zur Unfallversicherung sowie deine Unterschrift.

Drucke dazu das PDF im Bestätigungsmail aus, beantworte die Antragsfragen für die Unfallversicherung, lies und überprüfe deine Angaben und unterschreibe, wenn du damit einverstanden bist auf allen angeführten Unterschriftenzeilen für den Versicherungsnehmer.

Sende uns einfach das gesamte Dokument per Post oder bringe es persönlich in einem unserer Kundenbüros vorbei.

Folgende Erklärungen und Informationen zwischen dem Versicherer und mir bzw. Versicherten oder sonstigen Dritten sind nur in Schriftform wirksam:

  • Kündigungen und Rücktrittserklärungen, ausgenommen Rücktrittserklärungen gemäß §§ 3 und 3a KSchG, die an keine bestimmte Form gebunden sind
  • Anträge auf Prämienfreistellungen und Rückkauf von Lebensversicherungen
  • Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses
  • Anträge auf Änderung des Anspruchsberechtigten für den Erhalt der Versicherungsleistungen (z.B. Bezugsrechtsänderungen)
  • Anträge auf Änderung des Versicherungsnehmers
  • Vinkulierungen, Abtretungen und Verpfändungen der Versicherungsleistungen
  • Erklärungen zu Lebensversicherungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Empfang von Versicherungsleistungen

Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss. Die qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) ist der eigenhändigen Unterschrift nicht gleichgestellt.

Für alle anderen Erklärungen und Informationen von mir bzw. dem Versicherten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.B. Telefax oder E-Mail) entsprochen. Nur mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen von mir, dem Versicherten oder sonstigen Dritten sind nicht wirksam.

Gesetzliche Schriftformgebote bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

Versicherer
Die TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. (kurz TIROLER) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Österreich, Wilhelm-Greil-Straße 10, 6020 Innsbruck.

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit / Beitragsrückerstattung
Die Annahme eines Versicherungsantrages durch die TIROLER begründet in vielen Fällen die Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers im Versicherungsverein. Dies ist im Detail in unserer Satzung geregelt, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden. Die Satzungen der TIROLER bestimmen, dass den Mitgliedern in einzelnen Sparten der Sachversicherung eine vom Unternehmensergebnis abhängige Beitragsrückerstattung (auch Bonus genannt) gewährt wird. Die auf Ihrer Polizze ausgewiesene Beitragsrückerstattung gilt so lange, bis von den zuständigen Organen der TIROLER eine Änderung beschlossen wird. Die Beitragsrückerstattung kann sich somit während der Vertragslaufzeit ändern und stellt keinen Prämienrabatt dar.

Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung oder sonstigen Verwendung von Daten
Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen ausdrücklich zu, dass zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird, zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag, für Rückversicherungszwecke sowie in der KFZ-Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit der Prämieneinstufung im Bonus/Malus System Personenidentifikations- und Versicherungsfalldaten vom Versicherer an andere die Vertragsversicherung in Österreich betreibende Versicherungsunternehmen, an Rückversicherungsunternehmen sowie an Gemeinschaftseinrichtungen der Versicherungsunternehmen und von diesen an den Versicherer übermittelt werden. Diesem Zweck dient auch das "Zentrale Informationssystem - ZIS" des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien. Das ZIS ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und des Versicherungsbetruges. Diese Zustimmungserklärung kann vom Antragsteller und den zu versichernden Personen gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) bzw. des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) im Einzelfall widerrufen werden, sofern es sich nicht um für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendige Daten handelt oder für diese Daten gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

Verantwortlichkeit für den Antrag - Schriftformerfordernis
Der Antragsteller ist gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, die Fragen nach den gefahrerheblichen Umständen richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hindern den Versicherer, die von ihm übernommene Gefahr richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern. Nachträgliche für die Risikoübernahme durch den Versicherer erhebliche Gefahrerhöhungen sind vom Antragsteller (Versicherungsnehmer), sobald er von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Der Antragsteller übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben, auch wenn er diese nicht eigenhändig geschrieben hat. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Antragstellers (Versicherungsnehmers) und des Versicherten müssen in Schriftform erfolgen. Erklärungen und Vereinbarungen sind für den Versicherer nur verbindlich, wenn sie in Schriftform ausgefertigt und vom Versicherer firmenmäßig gezeichnet sind. Zu diesem Antrag wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die einzelnen beantragten Sparten sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Versicherer verwendeten Versicherungsbedingungen, die derzeit geltenden Tarifbestimmungen und das Versicherungsvertragsgesetz.
Die Versicherungsbedingungen wurden im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt bzw. deren Einsicht angeboten.
Bei Beantragung und Abschluss mehrerer Versicherungszweige (Sparten) in einer Bündelversicherung handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Wird eine der Sparten von einem der beiden Vertragspartner gekündigt, so sind die Vertragsinhalte und Prämien für die verbleibenden Sparten neu zu vereinbaren.

Beginn des Versicherungsschutzes
Die Antragstellung begründet noch keinen Versicherungsvertrag. Erst mit Zugang der Versicherungsurkunde (Polizze) oder einer gesonderten Annahmeerklärung durch den Versicherer und rechtzeitiger Prämienzahlung besteht Versicherungsschutz nach Maßgabe des Versicherungsvertrages. Vor diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz für die Naturgewalten- Versicherung H.E.L.P. alpin beginnt 30 Tagen nach Eingang des vom Versicherungsnehmer unterfertigten Antrages in der Zentrale des Versicherers, frühestens mit Ausstellung der Polizze.

Umfang der Vertretungsmacht des Vermittlers
Die Vollmacht der mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen betrauten Person bestimmt sich nach § 43 VersVG. Er ist ausschließlich dazu bevollmächtigt, Anträge auf Abschluss, Verlängerung oder Änderung von Versicherungsverträgen entgegenzunehmen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, mündliche Erklärungen und Angaben entgegenzunehmen sowie mündliche Erklärungen oder Deckungszusagen für den Versicherer abzugeben. Er darf auch keine verbindlichen Erklärungen über die Bedeutung von Antragsfragen insbesondere Fragen zur Beurteilung des Risikos abgeben.

Antragsbindungsfrist
An die Versicherungsanträge hält sich der Antragsteller 6 Wochen gebunden. Die Frist beginnt ab Zugang des unterfertigten Antrages beim Versicherer.

Rücktrittsmöglichkeiten
§ 3 KSchG: Wurde der Vertragsabschluss von einem Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes nicht selbst angebahnt oder der Antrag von diesem nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers gestellt, so ist er berechtigt, spätestens binnen 14 Tagen ab Zustandekommen des Versicherungsvertrages den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Diese Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind.
§ 3a KSchG: Der Antragsteller kann binnen einer Woche ab Zustandekommen des Versicherungsvertrages zurücktreten, wenn maßgebliche Umstände, die der Versicherer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eingetreten sind.
§ 5b VersVG: Falls der Antragsteller bei Antragstellung eine Kopie des Antrages und/oder die Versicherungsbedingungen sowie die Mitteilungen nach § 5b VersVG nicht erhalten hat, so ist er berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Polizze, der Versicherungsbedingungen, Erfüllung der Mitteilungspflichten und Belehrung über das Rücktrittsrecht, andernfalls einen Monat nach Zugang der Polizze einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb des genannten Zeitraumes abgesendet wird.
§ 5c VersVG: Der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsvertrag als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes abgeschlossen hat, kann vom Vertrag oder seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in Schriftform zurücktreten. Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem dem Versicherungsnehmer

  • die Polizze und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung,
  • die zu erteilenden Informationen über den Versicherer und den Versicherungsvertrag (gemäß §§ 252, 253 und 254 Versicherungsaufsichtsgesetz) sowie die Informationen über den Versicherungsvermittler, sein Verhältnis zum Versicherer und die Dokumentation über die erfolgte Beratung (gemäß §§ 137f Abs 7 bis 8 und 137g und 137h Gewerbeordnung) und
  • eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zugegangen sind.

Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Es erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang der Polizze und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.
Bei Rücktritt vom Neuabschluss lebt der durch diesen Abschluss ersetzte Vertrag in seiner ursprünglichen Form wieder auf.

§ 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz: Der Verbraucher kann vom Vertrag oder seiner Vertragserklärung bis zum Ablauf der nachstehend genannten Fristen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage, bei Lebensversicherungen und bei Fernabsatzverträgen über die Altersversorgung von Einzelpersonen aber 30 Tage. Die Frist ist jedenfalls gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem anderen, dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauerhaften Datenträger erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Lebensversicherungen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher über den Abschluss des Vertrags informiert wird. Hat aber der Verbraucher die Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen. Innerhalb der Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Vertrags erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen werden.

Laufzeitrabatt bei zehnjährigen Verträgen
Für die ausgewiesene Prämie diente als Berechnungsgrundlage ein Versicherungsvertrag mit zehnjähriger Laufzeit. Die sich dadurch ergebenden kalkulatorischen Kostenvorteile sind in der ausgewiesenen Prämie bereits berücksichtigt. Der Versicherungsnehmer wurde diesbezüglich aufgeklärt und es wurden ihm die Schlusserklärungen, insbesondere der Punkt Laufzeitrabatt bei zehnjährigen Verträgen ausgehändigt und zur Kenntnis gebracht. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung entfällt die Grundlage für den gewährten Laufzeitrabatt und der Versicherungsnehmer verpflichtet sich zu einer entsprechenden Nachzahlung. Die Höhe der Nachforderung hängt von der tatsächlich erreichten Vertragslaufzeit ab und errechnet sich bei zehnjährigen Verträgen anhand folgender Tabelle:

Nach Laufzeit in Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Nachforderung in Prozent der aktuellen Jahresprämie 75% 70% 66% 60% 50% 42% 28% 16% 9%

Bei einer Vertragsauflösung im ersten Versicherungsjahr werden ebenfalls 75% der ausgewiesenen Jahresprämie verrechnet. Erfolgt die Vertragsauflösung durch eine Kündigung des Versicherers oder wegen Risikowegfall, so wird kein Laufzeitrabatt rückgefordert

Gebühren und Vorschätzkosten
Neben der Prämie und allfälligen Zuschlägen für eine unterjährige Zahlungsweise ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle Mehraufwendungen zu übernehmen, die durch sein Verhalten veranlasst worden sind (z.B. Bearbeitungsgebühr gemäß §41 b VersVG, Erstellen von Polizzenkopien, Portospesen, Mahnspesen, Verzugszinsen, Vinkulierungsgebühren, etc.). Vorschätzkosten kann der Versicherer in Rechnung stellen, wenn der Versicherungsvertrag - aus welchen Gründen auch immer - vom Versicherungsnehmer vorzeitig aufgelöst wird.

Haftungsausschluss
Der Versicherer haftet für das Fehlverhalten seiner gesetzlichen Vertreter sowie sonstiger Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden.

Aufsichtsbehörde
Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien.

Anregungen und Beschwerden
Anregungen oder eventuelle Beschwerden senden Sie uns bitte per E-Mail an oder wenden Sie sich an den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, .

Rechtswahl
Es ist österreichisches Recht anzuwenden.

Der Antragsteller hat den Antrag, die Beilage(n) sowie die Schlusserklärungen gelesen, macht durch seine Unterschrift(en) diese zum Inhalt dieses Antrages und erkennt diese an. Vollbewusst sind ihm unter anderem die Bestimmungen zum Umfange der Vertretungsvollmacht des Vermittlers.

Es wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. An diesen Antrag bleibt der Antragsteller sechs Wochen ab Zugang des Antrags beim Versicherer gebunden.

Datenschutzinformationen

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Bitte beachten Sie darüber hinaus auch unsere ausführlichen Datenschutzinformationen auf unserer Website unter https://www.tiroler.at/Datenschutz.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

TIROLER VERSICHERUNG V.a.G.
Wilhelm-Greil-Straße 10 | 6020 Innsbruck
Tel. +43 (0) 512 5313-0, Fax-DW 1299
 | www.tiroler.at

Für Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der o.a. Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter 

Rechtsgrundlagen und Zwecke der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten vorrangig zur (vor)vertraglichen Bedarfsanalyse, Beratung, (Versicherungs-) Vertragsanbahnung, –verwaltung und –erfüllung. Dies erfolgt stets zweckgebunden insbesondere unter Beachtung des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), aufgrund der Erlaubnistatbestände nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG).

Am Versicherungsantrag geben Sie uns personenbezogene Daten sowohl von Ihnen, wie auch von Dritten (z.B. Ihren Angehörigen), bekannt. Diese Antragsdaten verarbeiten wir zum Zweck der Antrags- und Risikoprüfung. Kommt ein Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir Ihre Daten zur Abwicklung des Versicherungsvertrags (z.B. Polizzenerstellung, Prämienvorschreibung), zur laufenden Betreuung und Beratung in Versicherungsangelegenheiten, zu Marketing- sowie statistischen Zwecken. Bei Eintritt eines Schadens verarbeiten wir zusätzliche Angaben zum Versicherungsfall, um die Rechtmäßigkeit, den Umfang und die Höhe unserer Leistungspflicht prüfen zu können. Sofern die Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erforderlich ist (z.B. Gesundheitsdaten im Rahmen der Lebens- und Unfallversicherung), verarbeiten wir diese im Einklang mit der von Ihnen erteilten Einwilligung im Versicherungsantrag bzw. anlässlich eines konkreten Versicherungsfalles.

Datenweitergabe – Kategorien von Empfängern

Rückversicherer, Mitversicherer, Gemeinschaftseinrichtungen der Versicherungsunternehmen
Bei der Versicherung bestimmter Risiken arbeiten wir eng mit Rückversicherern zusammen, welche uns in unserer Risiko- und Leistungsfallprüfung unterstützen. Zudem kann es bei der Versicherung bestimmter Risiken zu einer Risikoteilung unter mehreren (Mit-)Versicherern kommen. Dabei kann es erforderlich sein, dass wir Ihre Daten zum Zweck der Risiko- und Leistungsfallprüfung mit Rück- oder Mitversicherern austauschen. Weiters nehmen wir an Einrichtungen der Versicherungswirtschaft (beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs) teil, über welche bestimmte personenbezogene Daten ausgetauscht werden (zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch).

Selbstständige Versicherungsvermittler
Wenn Sie von einem Versicherungsvermittler betreut werden, so erhebt und verarbeitet dieser Ihre personenbezogenen Daten und leitet uns diese zur Risikoprüfung, zur Abwicklung Ihres Versicherungsvertrags und zur Leistungsfallprüfung weiter. Ebenso übermitteln wir personenbezogene Daten an Ihren Versicherungsvermittler, soweit er zum Empfang berechtigt ist und dies zu Ihrer Betreuung benötigt.

Aufsichtsbehörden, Gerichte und sonstige Dritte
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir hohen Regulierungsanforderungen und behördlicher Aufsicht. In diesem Rahmen kann es dazu kommen, dass wir gegenüber Aufsichts- und Finanzbehörden oder Gerichten auf deren Anfragen hin oder zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten personenbezogene Daten unserer Versicherungsnehmer offen legen müssen. Bei der Prüfung Ihres Leistungsfalles kann es erforderlich sein, Dritte, wie z.B. Ärzte, Krankenanstalten, Sachverständige oder mit der Schadensregulierung beauftragte Unternehmen beizuziehen und diesen Ihre personenbezogenen Daten zu übermitteln.

Übermittlung an Empfänger in Drittländern
Sollten wir personenbezogene Daten an Dritte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien vorhanden sind.

Erforderlichkeit der Verarbeitung Ihrer Daten

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Prüfung Ihres Versicherungsrisikos, zur Begründung, Änderung oder Fortsetzung unseres Versicherungsverhältnisses und zur Erfüllung Ihrer Leistungsansprüche erforderlich. Sollten Sie uns diese Daten nicht oder nicht im benötigten Umfang bereitstellen, so können wir das von Ihnen gewünschte Versicherungsverhältnis unter Umständen nicht begründen oder eine Leistungsfallprüfung nicht abschließen. In diesem Fall gilt dies nicht als vertragliche Nichterfüllung unsererseits.

Sofern wir Ihre Daten auf Basis einer von Ihnen erteilten Einwilligung erhalten haben und verarbeiten, können Sie diese Zustimmung jederzeit mit der Folge widerrufen, dass wir Ihre Daten ab Erhalt des Widerrufes nicht mehr für die in der Zustimmung ausgewiesenen Zwecke verarbeiten.

Speicherdauer

Grundsätzlich speichern wir Ihre Daten für die Dauer unserer Versicherungsbeziehung. Darüber hinaus sind wir gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterworfen, gemäß denen wir Daten zu Ihrer Person, zu Drittpersonen (etwa Mitversicherten), zu Ihren Leistungsfällen und zu Ihrem Versicherungsverhältnis über Beendigung des Versicherungsverhältnisses hinaus oder auch nach Abschluss eines Leistungsfalls aufzubewahren haben. Aus steuerrechtlichen Gründen etwa grundsätzlich sieben Jahre lang. In Einzelfällen, etwa im Falle anhängiger Behörden- oder Gerichtsverfahren, kann diese Speicherdauer auch länger betragen. Wir bewahren Ihre Daten zudem solange auf, als die Geltendmachung von Rechtsansprüchen aus unserem Versicherungsverhältnis mit Ihnen möglich ist.

Ihre Rechte

Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig sind, können Sie deren Berichtigung oder Vervollständigung verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen.

Auch wenn die Daten zu Ihrer Person richtig und vollständig sind und von uns rechtmäßig verarbeitet werden, können Sie der Verarbeitung dieser Daten in besonderen, von Ihnen begründeten Einzelfällen widersprechen. Ebenso können Sie widersprechen, wenn Sie von uns Direktwerbung beziehen und diese in Zukunft nicht mehr erhalten möchten.

Zudem können Sie die Übermittlung der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem von uns bestimmten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen.

Beschwerderecht

Auch wenn wir uns bestmöglich um den Schutz und die Integrität Ihrer Daten bemühen, können Meinungsverschiedenheiten über die Art, wie wir Ihre Daten verwenden nicht ausgeschlossen werden. Sind Sie der Ansicht, dass wir Ihre Daten in nicht zulässiger Weise verwenden, steht Ihnen ein Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen Datenschutzbehörde offen.

Stand: April 2018

vertragindiz@tiroler.at
Abschluss einer JUPPIDU-Versicherung da sie die existenzbedrohenden Risiken des/der Versicherungsnehmer*in abdeckt.
Einschluss einer Einzelunfallversicherung, da sie die Deckungslücke der gesetzlichen Unfallversicherungen schließt.
Einschluss einer Assistance-Versicherung, da der/die Versicherungsnehmer*in sich für die Dienstleistungen des Pakets interessiert.