Vereinbarung der elektronischen Kommunikation und Schriftformvereinbarung

Vereinbarung der elektronischen Kommunikation

In Zukunft wünsche ich meine Versicherungsangelegenheiten weitestgehend auf elektronischem Weg zu erledigen.

Ich stimme ausdrücklich zu, dass alle Versicherungsbedingungen, Versicherungsurkunden nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 VersVG sowie Erklärungen und sonstige Informationen im Zusammenhang mit von mir abgeschlossenen oder künftig abzuschließenden Verträgen rechtswirksam an die unten stehende E-Mail-Adresse oder über das TIROLER Kundenportal (passwortgeschützter Log-in Bereich unter www.meinetiroler.at abrufbar) der TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. übermittelt werden.

Sobald neue Inhalte im TIROLER Kundenportal verfügbar sind, erhalte ich eine E-Mail mit integriertem Link. Erklärungen und Informationen, die an den Versicherer gerichtet werden, sind an die auf der Homepage www.tiroler.at im Bereich Kontakt entweder über eines der Kontaktformulare oder über eine bei den Ansprechpartnern angeführte E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Ich verfüge über einen regelmäßigen Zugang zum Internet. Meine E-Mail-Adresse ist die von mir für das TIROLER Kundenportal definierte E-Mail-Adresse. Sowohl ich als auch der Versicherer werden Änderungen in Bezug auf den Internetzugang sowie die E-Mail-Adresse bekannt geben.

Wenn ich noch keinen Zugang zum TIROLER Kundenportal habe, wird mit der Zustimmung zur elektronischen Kommunikation automatisch ein Portalzugang für meine E-Mail-Adresse angelegt:

E-Mail-Adresse: wie im Online-Antrag bekannt gegeben

Ungeachtet der vereinbarten elektronischen Kommunikation habe ich das Recht, jederzeit – jedoch jeweils nur einmalig kostenfrei – elektronisch erhaltene Erklärungen und andere Informationen auf Papier zu erhalten.

Die Vereinbarung über die elektronische Kommunikation kann von mir oder dem Versicherer jederzeit widerrufen werden.

Von der Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation sind Erklärungen und andere Informationen ausgenommen, welche auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer vertraglichen Vereinbarung der Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) bedürfen.

Vereinbarung über die Form von Erklärungen und anderen Informationen

Schriftform:

  • Folgende Erklärungen und Informationen zwischen dem Versicherer und mir bzw. Versicherten oder sonstigen Dritten sind nur in Schriftform wirksam:
  • Kündigungen
  • Widersprüche gegen Abweichung der Polizze vom Antrag (Billigungsklausel)
  • Anträge auf Prämienfreistellungen und Rückkauf von Lebensversicherungen
  • Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses Anträge auf Änderung des Anspruchsberechtigten für den Erhalt der Versicherungsleistungen (z. B. Bezugsrechtsänderungen) Anträge auf Änderung des Versicherungsnehmers
  • Vinkulierungen, Abtretungen und Verpfändungen der Versicherungsleistungen
  • Erklärungen zu Lebensversicherungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Empfang von Versicherungsleistungen

Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zu-gehen muss. Die qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

Geschriebene Form:

Für alle anderen Erklärungen und Informationen von mir bzw. dem Versicherten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit den beantragten Versicherungen genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z. B. Telefax oder E-Mail) ent-sprochen. Nur mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen von mir, dem Versicherten oder sonstigen Dritten sind nicht wirksam.

Gesetzliche Schriftformgebote bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

Diese Vereinbarung gilt für alle künftig bei der TIROLER VERSICHERUNG V.a.G. abgeschlossenen Versicherungsverträge.