Verschütten von Flüssigkeiten Schäden an versicherten Sachen innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten durch Verschütten von Flüssigkeiten (elektronische Geräte ausgenommen).
Bonusretter: Schäden bei selbstverschuldeten Unfällen mit geliehenem Auto von Freunden oder Familie: Wir übernehmen bis zu 1.500 Euro für die Bonus-Malus-Umstufung und für den Kasko-Selbstbehalt – oder beteiligen uns bis zu 1.500 Euro an den Reparaturkosten, wenn keine Kasko besteht.
Herabstürzende Sachen: Versichert sind Schäden an fest montierten versicherten Sachen, wenn sie runterfallen – inklusive der Schäden an anderen versicherten Sachen, die sie beim Aufprall anrichten.
Tierbiss: Versichert sind Schäden an der Gebäudedämmung und den Elektroinstallationen durch Tierbisse – außer von Haustieren.
Heimwerkertätigkeit: Schäden an nicht freiliegenden Strom-, Wasser- oder Gasleitungen in den versicherten Räumen, die beim Heimwerken entstehen. Schäden an versicherten Sachen durch umfallende Leitern oder Gerüste beim Heimwerken – Handys, Tablets und Laptops sind ausgeschlossen.
Private Fahrgemeinschaft: Schäden an fremden Autos in Fahrgemeinschaften, die z. B. beim Ein- oder Aussteigen oder Be- und Entladen entstehen (bis 2.500 Euro).
Wespen-, Flugameisen- und Hornissennester: Versichert sind Schäden am Eigenheim durch Wespen-, Flugameisen- oder Hornissennester – inklusive der Entfernungskosten.
Böswillige Sachbeschädigung: Böswillige Sachbeschädigung an Gebäudeeingangstüren, Klingeln und Gegensprechanlagen, Garagentoren, Fenstern, Rollläden, Außenmauern sowie Sicherheitseinrichtungen und Beleuchtungen, die am Gebäude montiert sind sowie Einfriedungen (ausgenommen lebende Einfriedungen wie Hecken, Sträucher, Bäume etc.)