Barrierefreiheitserklärung

Die Tiroler Versicherung AG (kurz: TIROLER) ist bestrebt, ihre Website www.tiroler-versicherung.at sowie ihre Online-Dienstleistungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und der Richtlinie (EU) 2019/882 zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

TIROLER VERSICHERUNG V.a.G.
Wilhelm-Greil-Straße 10 , 6020 Innsbruck, Österreich
Tel.: +43 (0) 512 5313 – 0
E-Mail: mailtiroler.at
Web: http://www.tiroler.at
Firmenbuchnummer: FN 32927 Y, Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.

Wir bieten Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen (siehe unten Punkt A). Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe.

Wir erklären dann diese Begriffe. Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto oder den Haushalt. Einige Versicherungen bieten wir zum Abschluss im Internet an – wir sagen dazu “online”. Man nennt das „elektronischer Geschäftsverkehr“. Am Ende dieses Dokuments erklären wir Ihnen, wie wir dabei die gesetzlichen Anforderungen an die barrierefreie Nutzung erfüllen (siehe unten Punkt B).

Für Informationen zu den Versicherungen, bei denen wir den Abschluss im Internet anbieten in einfacher Sprache, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link:

Fürn Hausrat mit Hoppala-Plus - Haushaltsversicherung
Fürs Moped - KFZ-Haftpflicht für Moped und 125er
Fürn Unfall – Unfallversicherung
Fürn Studius - Haushaltsversicherung für junge Erwachsene
Für Veranstaltungen - Veranstalterhaftpflichtversicherung

A. Allgemeine Informationen zu Versicherungen

Wie funktioniert Versicherung im Allgemeinen?

Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden aus dieser gemeinsamen Kasse vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.

Was ist eine Versicherung?

Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind und Sie die Voraussetzung für den Versicherungsschutz erfüllen, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Wer sind wir (Versicherer)?

TIROLER VERSICHERUNG V.a.G.
Wilhelm-Greil-Straße 10 , 6020 Innsbruck, Österreich
Tel.: +43 (0) 512 5313 – 0
E-Mail: mailtiroler.at
Web: http://www.tiroler.at
Firmenbuchnummer: FN 32927 Y, Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck

Sie möchten eine Versicherung bei uns haben?

Eine Versicherung bekommt man, indem man mit dem Versicherer (zum Beispiel mit uns) einen Versicherungsvertrag abschließt. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung abgeschlossen wird, wofür die Versicherung ist und wie viel die Versicherung kostet.

Vor Vertragsabschluss werden wir Ihnen einige wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie.

Wenn Sie bei uns eine Versicherung wollen, müssen Sie uns Ihren Versicherungswunsch mitteilen. Das tun Sie in der Regel mit einem Antrag. In diesem Antrag teilen Sie uns auch einige Angaben von Ihnen mit. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir unter anderem wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch „Polizze“.

Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?

Zum Versicherungsvertrag gehören auch die Versicherungsbedingungen und weitere Unterlagen. Dort können Sie nachschauen, welche Art von Versicherungsschutz Sie haben, welche Gefahren versichert sind und was Sie dafür zahlen müssen.

Wie viel müssen Sie für die Versicherung zahlen?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen (Prämie). Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

Wann beginnt die Versicherung?

Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.

Wie können Sie die Versicherung beenden?

Kurz nach Abschluss können Sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung.

Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief, erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.

Bitte beachten Sie:

Diese Informationen sind nur eine kurze Übersicht. Rechtlich gilt, was im Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.

B. Beschreibung wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden

Der Abschluss einer Versicherung im Internet funktioniert bei uns barrierefrei. Damit dies, also eine barrierefreie Nutzung unserer Online-Anwendungen möglich ist, erfüllen wir die Regeln aus dem Barrierefreiheitsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. (Amtsblatt L151/70 vom 07.06.2019).

Die TIROLER richtet sich nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben („Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt. Wir richten uns nach den WCAG 2.1 Vorgaben mit der Konformitätsstufe AA.

Dabei gilt insbesondere:

Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt.

  • Einfache und klare Darstellung und Struktur
  • Barrierefreie Texte (insbesondere werden wesentliche Informationen zu den Versicherungen, die man online abschließen kann in einfacher Sprache bereitgestellt)
  • Möglichkeit, bei Darstellungen im Vordergrund den Kontrast zu erhöhen, damit sie von Menschen mit Sehschwäche erkannt werden können

Die Informationen werden den Nutzern und Nutzerinnen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können.

  • Informationen werden in angemessener Schriftgröße und ausreichendem Kontrast (barrierefreies Kontrastverhältnis) sowie ausreichenden Zeichen-, Zeilen- und Absatzabständen dargestellt. Sie sind hinsichtlich der Größe anpassbar.

Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können.

  • Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt welcher gelesen oder über assistive Systeme wahrgenommen werden kann (z. B.: Screenreader)

Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt

  • Der Informationstext hat eine leicht lesbare und angemessene Schriftgröße und Schriftart mit ausreichend Abstand. Er hat ausreichend Kontrast und ist hinsichtlich der Größe anpassbar.

Es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit NichtText- Inhalten enthalten, sind

  • Für Bilder und Grafiken existieren aussagekräftige und gleichwertige Textalternativen.

Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden

  • Die für die Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet.

Von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes nicht umfasst sind insbesondere:

  • jene Teile der Homepage und Apps, die nicht zum elektronischen Verkaufsprozess bzw. zur elektronischen Durchführung von Vertragsänderungen und Vertragsverwaltung genutzt werden können, das heißt der übrige Onlineauftritt des Versicherers
  • (insbesondere) Werbung und allgemeine Produktinformationen
  • die eigentlichen Vertragsdokumente (Polizze, Antrag, Versicherungsbedingungen)
  • Dokumente zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Informationspflichten (zB IPIDs, LIPIDs, Datenschutzhinweise)
  • elektronische Abläufe im Zusammenhang mit der Schadenmeldung und -regulierung
  • elektronische Dienstleistungen, die nicht direkt gegenüber dem Verbraucher bzw. mit Blick auf den Vertragsabschluss erbracht werden (zB Vertriebsportale und Tarifrechner)
  • Assistenzleistungen

Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung und Beschwerdemöglichkeit

Wir haben diese Erklärung zuletzt am 30.06.2025 aktualisiert.

Wir verbessern unsere Website und Online-Dienste laufend – mit dem Ziel, dass alle Menschen sie barrierefrei und problemlos nutzen können. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung bemerken oder etwas nicht verstehen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Tel.: +43 (0) 512 5313 – 0
E-Mail:  mailtiroler.at

Wir prüfen Ihre Anfrage sorgfältig und melden uns so rasch wie möglich bei Ihnen zurück.

Sollten Sie der Meinung sein, dass unsere Website nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) entspricht und wir Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend bearbeiten konnten, haben Sie das Recht, sich an folgende Stelle
zu wenden:

Sozialministeriumservice – Kontaktstelle für Barrierefreiheit
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel.: +43 1 711 00
Web: Kontaktmöglichkeiten aufrufen