Wann sollte man die Versicherung noch informieren?

  • Wenn ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird
  • Wenn Sie um einen Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe ansuchen
  • Wenn eine einstweilige Verfügung zugestellt wird
  • Wenn der Streit gerichtlich verkündet wird
  • bei Arrest oder bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens.
TIROLER Service
Hotline TIROLER VERSICHERUNG