Landwirtschafts-Rechtsschutz
Niemand ist gern in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Wenn es aber trotzdem dazu kommt, bietet die TIROLER Rechtsschutzversicherung umfassende Beratung und die Übernahme der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren, gerichtliche Gutachten und ähnliches.
Die TIROLER Landwirtschafts-Rechtsschutz-Versicherung im Überblick
Ihre Vorteile
- Modularer Aufbau je nach individuellem Bedarf
- Kein Selbstbehalt bei ausgewählten Vertragsanwälten
Was ist versichert?
- Umfassender Schutz bei Rechtsstreitigkeiten
- Beratung in Rechtsfragen bzw. in Ihren rechtlichen Interessen
Wer ist versichert?
- Der Betrieb
- Die Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb)
- Der Betriebsinhaber und seine Familie
Mögliche Zusatzvereinbarung
- Mitversicherung des künftigen Hoferben bzw. des Altbauern
Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!
Die wichtigsten Versicherungsleistungen
Die TIROLER Landwirtschafts-Rechtsschutzversicherung ist sowohl mit als auch ohne Verkehrsbereich erhältlich.
Für den versicherten Betrieb:
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
Mögliche Zusatzvereinbarung
- Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Bei der Variante mit Verkehrsbereich:
- Fahrzeug-Rechtsschutz
Für die Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder
im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb:
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Bei der Variante mit Verkehrsbereich:
- Lenker-Rechtsschutz; für das Lenken fremder Fahrzeuge, soweit sie für den versicherten Betrieb geliehen oder gemietet sind
Für den Betriebsinhaber und seine Familie:
Mitversichert sind, sofern sie nicht oder unselbständig erwerbstätig sind, auch der mit dem Betriebsinhaber in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte sowie deren minderjähriger Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Betriebsinhaber leben).
- Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Bei der Variante mit Verkehrsbereich:
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Lenker-Rechtsschutz
Landwirtschaftliche Betriebe und Nebenbetriebe:
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, soweit sich diese nicht auf den versicherten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bezieht.
Die Ausübung einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit gilt dann als prämienfrei mitversichert, wenn für diese Tätigkeit keine Gewerbeberechtigung im Sinne der jeweils geltenden Gewerbeordnung erforderlich ist und diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines rechtlich selbständigen Betriebes erfolgt.
Neben der Landwirtschaft vorhandene sonstige Betriebe (z. B. Gastwirtschaft, Jausenstation, Beherbergungsbetrieb, Sägewerk, Mühle usw.) sind nicht mitversichert. Deckung für Versicherungsfälle aus dem Bereich solcher Nebenbetriebe besteht nur im Rahmen eines zusätzlich versicherten Firmen-Rechtsschutzes.
Bei dieser Aufzählung handelt es sich um Beispiele. Vereinbaren Sie Ihr ganz individuelles Rechtsschutz-Versicherungs-Paket. Die jeweilige Deckung ergibt sich dann aus den vereinbarten Vertrags-Bedingungen und wird im Einzelfall beurteilt.
Örtlicher Geltungsbereich
Grundsätzlich in Österreich. Ausweitung auf Europa und die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten sowie die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren bei:
- Fahrzeug- und Fahrzeugvertragsrechtsschutz
- Lenkerrechtsschutz
- Schadenersatz- und Strafrechtsschutz
Freie Anwaltswahl
Sie haben generell freie Anwaltswahl, ausgenommen im Beratungsrechtsschutz.
Wählen Sie den von uns vorgeschlagenen Anwalt, erhalten Sie einen Prämiennachlass.
Wartezeiten
Ab Anlassfall, der in die Vertragslaufzeit fällt.
keine:
Fahrzeug-, Lenker-, Fahrzeugvertrags-, Verkehrs-, Schadenersatz- und Strafrechtsschutz
3 Monate:
Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs-, Beratungs-, Allgemeiner Vertragsrechtsschutz, Rechtsschutz für Grundstückseigentum u nd Miete
6 Monate:
Familienrechtsschutz
9 Monate:
Vaterschaftsstreitigkeiten
12 Monate:
Erbrechtsschutz




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