Rentenversicherung
Die TIROLER Rentenversicherung im Überblick
Die Rentenversicherung gilt als klassische Pensionsvorsorge. Dabei werden ein Einmalerlag oder laufende Prämien veranlagt, welche ab Fälligkeit der Rente ausbezahlt werden. Der Beginn und die Dauer der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden:
Aufgeschobenen Rentenversicherung
- Die Rentenzahlung beginnt nach Einzahlung eines Einmalerlags oder der laufenden Prämien zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft.
- Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, so wird die einbezahlte Prämie ohne Zuschlag für unterjährige Zahlungsweise und ohne Versicherungssteuer zuzüglich der inzwischen angesammelten Gewinnbeteiligung rückerstattet.
- Erlebt die versicherte Person den Beginn der Rentenzahlung, so wird die versicherte Rente fällig. Die Rente wird bis zum Lebensende der versicherten Person, mindestens bis zum Ende der Garantiedauer bezahlt.
- Anstelle der anfallenden Rentenzahlungen kann die Auszahlung des Ablösekapitals zuzüglich Gewinnbeteiligung verlangt werden.
Sofort beginnende Rentenversicherung
- Die versicherte Rente wird sofort nach Einzahlung eines Einmalerlags bis zum Ableben der versicherten Person ausbezahlt, mindestens bis zum Ende der Garantiedauer.
- Falls die Rentenzahlungsdauer zeitlich begrenzt vereinbart wurde, d.h. nicht lebenslang, endet die Rentenzahlung spätestens mit dem vereinbarten Ende der Rentenzahlung.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Berufstätige für den Fall vorsorgen, dass sie ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, wegen einer dauerhaften Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausüben können. Sie kann als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden und kann in Form einer Prämienbefreiung oder Rente zur Anwendung kommen:
Berufsunfähigkeit-Prämienbefreiung
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig, so entfällt die Verpflichtung zur Prämienzahlung für die Hauptversicherung und für die in sie eingeschlossenen Zusatzversicherungen, solange die versicherte Person berufsunfähig ist. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin in voller Höhe aufrecht.
Berufsunfähigkeit-Rente
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig, so wird die Berufsunfähigkeits-Rente fällig.
Die Berufsunfähigkeits-Rente wird bis zum Wegfall der Berufsunfähigkeit oder bis zum Ableben der versicherten Person an den Versicherten ausbezahlt, längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer.
Unfalltod
Tritt der Tod der versicherten Person(en) während der Versicherungsdauer als Folge eines Unfalles (eingetreten nach Beginn der Unfalltod-Zusatzversicherung und innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis) ein, so zahlt der Versicherer neben der aus der Hauptversicherung fälligen Versicherungssumme die vereinbarte Unfalltod-Zusatzversicherungssumme. Die Unfalltod-Versicherungssumme kann nur einmal fällig werden.
Unfallinvalidität
Tritt dauernde Invalidität der versicherten Person(en) während der Versicherungsdauer als Folge eines nach Beginn der Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung eingetretenen Unfalles ein, so zahlt der Versicherer aus der hierfür versicherten Summe die dem Grade der Invalidität entsprechende Versicherungsleistung.
Für jedes Prozent der dauernden Invalidität wird ein Prozent der Versicherungssumme gezahlt.
Vorteile der klassischen Lebensversicherung
Mit ihren zahlreichen Vorteilen gilt die klassische Lebensversicherung als die wichtigste Form der Lebensversicherung. Denn sie bietet:
- Größtmögliche Sicherheit für Ihr Geld
- Anlegerschutz und maximale Sicherheit durch Kapitalgarantie
- Zinsgarantie während der gesamten Laufzeit
- Garantie für erworbene Gewinnanteile
- Staatliche Aufsicht: Veranlagung nach strengen gesetzlichen Vorgaben
- Überwachung des Deckungsstocks durch einen unabhängigen Treuhänder
- Hohes Maß an Flexibilität





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