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tiroler Berufsunfähigkeitsvorsorge
Tarifübersicht
Berufsunfähigkeitsrente: 300 Euro monatlich
Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr
| Alter | Laufzeit | Monatliche Prämie | ||
| Berufsklasse 1 | Berufsklasse 2 | Berufsklasse 3 | ||
| 30 Jahre | 35 Jahre | 14,97 Euro | 20,76 Euro | 30,30 Euro |
| 35 Jahre | 30 Jahre | 16,27 Euro | 22,64 Euro | 33,16 Euro |
| 40 Jahre | 25 Jahre | 17,99 Euro | 25,13 Euro | 36,96 Euro |
| 45 Jahre | 20 Jahre | 20,10 Euro | 28,19 Euro | 41,65 Euro |
| 50 Jahre | 15 Jahre | 23,02 Euro | ´32,43 Euro | 48,17 Euro |
Berufsklassen (beispielhaft):
- Berufsklasse 1: Ärzt:innen, Architekt:innen, Rechtsanwält:innen
- Berufsklasse 2: Angestellte, Landwirt:innen, Lehrer:innen
- Berufsklasse 3: Köch:innen, Verkäufer:innen, Gastwirt:innen
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um die monatliche Prämie inklusive 4 % Versicherungssteuer.
Die Prämienberechnung erfolgte unter der Annahme eines normalen Gesundheitszustands und ohne erhöhtes Freizeitrisiko.
TIROLER Berufsunfähigkeitsrente (BURLV): Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig, besteht Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird bis zum Wegfall der Berufsunfähigkeit oder bis zum Tod der versicherten Person ausbezahlt, längstens jedoch bis zum vereinbarten Ablauf der Versicherung.
Rahmenbedingungen: Abschluss zwischen dem 15. und 57. Lebensjahr. Die Versicherungsdauer endet spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Risikoprüfung erfolgt individuell nach der Höhe der gewählten Rente.
Fragen & Antworten
tiroler Berufsunfähigkeitsversicherung
Fragen & Antworten
Muss ich meinen Gesundheitszustand angeben?
Ja. Vor Vertragsabschluss prüfen wir das individuelle Risiko. Der Umfang der Risikoprüfung hängt von der Höhe der gewählten Berufsunfähigkeitsrente ab.
Welche Voraussetzungen muss ich für den Abschluss erfüllen?
Der Abschluss ist zwischen dem 15. und 57. Lebensjahr möglich. Die Versicherungsdauer endet spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Risikoprüfung erfolgt individuell und richtet sich nach der Höhe der gewählten Rente.
Wann gelte ich als berufsunfähig?
Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent nicht in der Lage sind, Ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die Ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.
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