Gut abgesichert zu sein, gibt Sicherheit für jeden Tag. Während bei Arbeitsunfällen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht, gilt dieser Schutz bei Freizeitunfällen nicht. Mit der TIROLER Unfallversicherung sorgen Sie vor und profitieren im Schadenfall von verlässlichem Schutz und dem gewohnten TIROLER Service.

Überblick

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr
  • flexible Versicherungsvarianten für jede Lebensphase
  • keine berufsabhängige Gefahrenklasse
  • Bonus in Form einer Prämiengutschrift während Karenz sowie Zivil- und Präsenzdienst
  • Zeckenvorsorge inklusive Impfstoff und Arzthonorar
  • erweiterte Deckung für Freizeit- und Sportaktivitäten

Was ist versicherbar?

  • dauernde Unfallinvalidität
  • Unfalltod
  • Taggeld bei 100-prozentiger unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
  • Spitalgeld
  • Knochenbruch
  • Unfallkosten inkl. begrenzter Privatarztkosten (z.B. Heil-, Bergungs- und Rückholkosten)
  • Unfallrente
  • Sportpaket Plus

Welche Lösung
passt?

Die TIROLER Unfallversicherung passt sich Ihrer Lebenssituation an. Je nach Bedarf können Sie Ihren Schutz individuell gestalten:

  • Einzelunfall
  • Partnerunfall
  • Alleinerzieherunfall
  • Familienunfall

Von der Absicherung im Alltag bis hin zu speziellen Lösungen für besondere Lebensphasen: Der Versicherungsschutz wächst mit und lässt sich flexibel erweitern.

Leistungen

Tiroler Unfallversicherung

Leistungen

Welche Gefahren sind in unserer Unfallversicherung versichert?

Nach einem Unfall können Gesundheitsschädigungen auf Lebenszeit bleiben. Dies verändert den gesamten Alltag von heute auf morgen. Eine Entschädigung - nach gutachterlicher Einschätzung - soll helfen.

Sind die Verletzungen nach einem Unfall so schwer, dass man daran stirbt, kommen viele unerwartete Kosten auf die Hinterbliebenen zu. Eine Pauschale soll diese abdecken.

Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfalles werden der Verlust von Trinkgeldern oder die Kosten für eventuelles Ersatzpersonal damit gedeckt.

Für den Zeitraum eines Krankenhausaufenthaltes gibt es pro Tag eine Entschädigung.

Ein Knochenbruch ist nie angenehm - eine einmalige Pauschale soll helfen.

Kosten in Verbindung mit Heilung, Suche, Rettung und Bergung sind mitversichert.

Damit Sie für Ihr berufliches oder hobbymäßiges Sportvergnügen bei den aufgelisteten Risikosportarten ebenfalls abgesichert sind.

Bleibt eine unfallbedingte Gesundheitsschädigung von 50 % oder mehr zurück, ist die Berufsausübung nicht mehr oder nur noch bedingt möglich. Sie erhalten monatlich eine Rente.

Sie erhalten zusätzlich umfangreiche Unterstützung, unter anderem bei weltweiten Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen (Organisation und Kostenübernahmen).

Welche Zusatzleistung ist bei welchem Produkt prämienfrei mitversichert?

Unsere ProdukteFreizeitaktivitätBonus während Karenz, Präsenz- und ZivildienstZeckenvorsorgeNeugeborenenbonusPatchworkpaketHeiratsvorsorgeAblebensvorsorgeTrostpflasterSchmerzengeld
Einzelunfallcircle-checkcircle-checkcircle-checkcircle-checkcircle-checkcircle-checkcrosscircle-checkcircle-check
Partnerunfallcircle-checkcircle-checkcircle-checkcircle-checkcircle-checkcrosscrosscircle-checkcircle-check
Alleinerzieherunfallcircle-checkcircle-checkcircle-checkcrosscircle-checkcircle-checkcircle-checkcircle-checkcircle-check
Familienunfallcircle-checkcircle-checkcircle-checkcrosscircle-checkcrosscircle-checkcircle-checkcircle-check
Seniorenunfallcircle-checkcrosscircle-checkcrosscrosscircle-checkcrosscircle-checkcircle-check

Versicherungsschutz besteht auch für Unfälle bei risikoreichen Freizeitaktivitäten (z. B. Tandemspringen, Rafting, Parasailing, Bungee-Jumping oder Ballonfahren), sofern diese Aktivitäten

  • als einmaliges, anlassbezogenes Geschenk,
  • im Rahmen eines Firmenevents oder
  • einmalig während einer Urlaubsreise als Freizeitangebot ausgeübt werden.

Karenz:
Wenn Sie während der Vertragsdauer Kinderbetreuungsgeld beziehen, erhalten Sie eine einmalige Prämiengutschrift von 250 Euro.

Den TIROLER Bonus beantragen Sie bitte vor oder während Ihrer Karenz. Als Nachweis benötigen wir eine Bestätigung des Sozialversicherungsträgers.

Präsenz- und Zivildienst:
Werden Sie während der Vertragsdauer zum Präsenz- oder Zivildienst einberufen, unterstützen wir Sie mit einer einmaligen Prämiengutschrift von 150 Euro bzw. 200 Euro.

Den TIROLER Bonus können Sie vor oder während Ihres Dienstes beantragen. Bitte legen Sie dafür einen entsprechenden Nachweis vor.

Wir übernehmen die Kosten für FSME-Impfungen, soweit diese nicht bereits von einem Sozialversicherungsträger übernommen werden.

Während des bestehenden Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder der versicherten Person sind ab der erfolgten Abnabelung (Durchtrennung der Nabelschnur) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres versichert.

Leibliche Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder müssen nicht im selben Haushalt wie die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer wohnen.

Heiratet die versicherte Person oder begründet sie eine eingetragene Partnerschaft, genießt die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner für drei Monate ab der standesamtlichen Eheschließung oder Verpartnerung prämienfreien Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz umfasst dauernde Invalidität und Unfalltod in Höhe der für die versicherte Person vereinbarten Versicherungssummen, maximal jedoch 50.000 Euro bei dauernder Invalidität und 10.000 Euro bei Unfalltod.

Verstirbt die Hauptversicherungsnehmerin bzw. der Hauptversicherungsnehmer, übernehmen wir die Prämien für die mitversicherten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Ab dem 11. Tag einer ununterbrochenen medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung aufgrund eines Versicherungsfalls erhält die versicherte Person einmalig 500 Euro, sofern die Leistung Spitalgeld mitversichert ist.

Schnelle finanzielle Soforthilfe bei schweren Verletzungen nach einem Unfall.

Wissenswertes

Wissenswertes

  • Als Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen sowie am direkten Weg von und zur Arbeit, Schule oder Hochschule.
  • Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit oder zu Hause. Genau dort besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.
  • Mit der TIROLER Unfallversicherung sind Sie weltweit geschützt, wenn etwas passiert.
  • Die Leistungen sind je Unfall durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.

Häufige Fragen

tiroler unfallversicherung

Fragen & Antworten

Wann spricht man von einem Unfall?

Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Eine allmähliche körperliche Schädigung, etwa durch Abnutzung, gilt daher ebenso wenig als Unfall wie eine Krankheit.

Als Unfallfolgen gelten beispielsweise Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen sowie Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Gelenkkapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Auch Meniskusverletzungen zählen dazu.

Je nach Tarif umfasst der Versicherungsschutz auch durch Zeckenbisse übertragene FSME, Wundstarrkrampf (Tetanus), Tollwut sowie Unfälle der versicherten Person als Fluggast in Motorflugzeugen.

Kann ich mein volljähriges Kind während der Ausbildung in der Familienunfallversicherung mitversichern?

Kinder sind unabhängig von einer Berufstätigkeit oder einem Studium bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (für Produkte vor dem 01.07.2018) bzw. des 23. Lebensjahres (für Produkte ab 01.07.2018) mitversichert. Für einen nahtlosen Unfallschutz über diesen Zeitpunkt hinaus kann eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden.

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