Gut abgesichert unterwegs: Die TIROLER Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung schützt die Menschen in Ihrem Fahrzeug bei einem Unfall. Die Versicherungssummen können Sie individuell festlegen und den Schutz für alle Insass:innen oder nur für die Lenkerin bzw. den Lenker wählen.

Überblick

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schutz für alle Fahrzeuginsassinnen und Fahrzeuginsassen bei einem Unfall mit dem versicherten KFZ
  • frei wählbare Versicherungssummen für dauernde Invalidität, Unfalltod, Taggeld und Unfallkosten
  • Versicherungsschutz wahlweise für alle Fahrzeuginsassinnen und Fahrzeuginsassen oder nur für die Fahrzeuglenkerin bzw. den Fahrzeuglenker

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für die Fahrzeuginsassinnen und Fahrzeuginsassen bei einem Unfall mit dem versicherten KFZ.

Welche Gefahren sind versichert?

  • dauernde Invalidität
  • Unfalltod
  • Taggeld
  • Unfallkosten

Häufige Fragen

TIROLER Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung

Fragen & Antworten

Wann besteht kein oder nur ein eingeschränkter Anspruch auf Leistungen der Insassen-Unfallversicherung?

Kein oder nur ein eingeschränkter Anspruch besteht, wenn die versicherte Person:

  • keine berechtigte Insassin bzw. kein berechtigter Insasse des Fahrzeugs war
  • gegen den Willen der Halterin bzw. des Halters befördert wurde
  • infolge eines Herzinfarkts, Schlaganfalls oder einer Bewusstseinsstörung (insbesondere durch Alkohol oder Drogen) einen Unfall erleidet
  • bei den Unfallfolgen bereits bestehende Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben
Was ist bei der Lenkerunfallversicherung bzw. beim Platzsystem versichert?

Insassenunfallversicherung für Lenkerinnen und Lenker
Die Insassenunfallversicherung gilt ausschließlich für die jeweilige Lenkerin bzw. den jeweiligen Lenker des in der Polizze bezeichneten Fahrzeugs.

Platzsystem
Die vereinbarten Versicherungssummen gelten für jeden kraftfahrrechtlich genehmigten Sitzplatz des in der Polizze bezeichneten Fahrzeugs.

Befinden sich zum Zeitpunkt des Unfalls mehr Personen im Fahrzeug, als Sitzplätze kraftfahrrechtlich genehmigt sind, wird die Versicherungsleistung für die einzelne Person entsprechend gekürzt.

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