Überblick
Häufige Fragen
TIROLER Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung
Fragen & Antworten
Wann besteht kein oder nur ein eingeschränkter Anspruch auf Leistungen der Insassen-Unfallversicherung?
Kein oder nur ein eingeschränkter Anspruch besteht, wenn die versicherte Person:
- keine berechtigte Insassin bzw. kein berechtigter Insasse des Fahrzeugs war
- gegen den Willen der Halterin bzw. des Halters befördert wurde
- infolge eines Herzinfarkts, Schlaganfalls oder einer Bewusstseinsstörung (insbesondere durch Alkohol oder Drogen) einen Unfall erleidet
- bei den Unfallfolgen bereits bestehende Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben
Was ist bei der Lenkerunfallversicherung bzw. beim Platzsystem versichert?
Insassenunfallversicherung für Lenkerinnen und Lenker
Die Insassenunfallversicherung gilt ausschließlich für die jeweilige Lenkerin bzw. den jeweiligen Lenker des in der Polizze bezeichneten Fahrzeugs.
Platzsystem
Die vereinbarten Versicherungssummen gelten für jeden kraftfahrrechtlich genehmigten Sitzplatz des in der Polizze bezeichneten Fahrzeugs.
Befinden sich zum Zeitpunkt des Unfalls mehr Personen im Fahrzeug, als Sitzplätze kraftfahrrechtlich genehmigt sind, wird die Versicherungsleistung für die einzelne Person entsprechend gekürzt.
Unterlagen
Kontakt
Kontakt
aufnehmen
Jetzt beraten lassen: Starke Partnerin vor Ort
Wenn etwas passiert, zählt vor allem eines: Menschen, die da sind. Wir stehen Ihnen umsichtig und verlässlich zur Seite. Mit unserer TIROLER Philosophie „bewusst regional und kundennah“ sind wir seit über 200 Jahren erfolgreich – sehr gerne auch für Sie!
Bitte melden Sie sich jederzeit, wenn wir Ihnen in Versicherungsfragen zur Seite stehen können.
Produktanfrage
Interessiert an diesem Produkt?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gerne informieren wir Sie persönlich über Leistungen, Möglichkeiten und den passenden Versicherungsschutz.