Ob Zeltfest, Ball oder Almabtrieb – dort, wo gefeiert wird, kann auch ganz schnell etwas passieren. Entstehen Besucher:innen dabei Schäden, die als Veranstalter:in zu verantworten sind, haftet man mit dem gesamten privaten Vermögen. Die TIROLER Veranstalter-Haftpflichtversicherung schützt vor diesem finanziellen Risiko.

Überblick

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schutz für Veranstalter:in, Mitarbeiter:innen und freiwillige Helfer:innen, auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses
  • Leistung von Schadenersatzzahlungen bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen für Personen- und Sachschäden
  • Abwehr ungerechtfertigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen

Was ist versichert?

Versichert sind die gesetzlichen Schadenersatzverpflichtungen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers als Veranstalter:in der in der Polizze genannten Veranstaltung. Die Haftpflichtdeckung umfasst Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Sie beinhaltet außerdem die Prüfung von Schadenersatzansprüchen, die Abwehr unberechtigter Forderungen sowie die Erfüllung berechtigter Ansprüche.

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Schließen Sie hier Ihre TIROLER Veranstalter-Haftpflichtversicherung direkt online ab. Füllen Sie dazu das Formular aus, die vorläufige Deckung besteht sofort. Polizze und Zahlschein erhalten Sie per Post oder direkt in Ihrem Kundenportal.

Leistungen

Tiroler Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen

Leistungen

In der TIROLER Veranstalterhaftpflichtversicherung sind zahlreiche Leistungen automatisch mitversichert.

Schadenersatzverpflichtungen sind automatisch mitversichert, z. B.:
Ausschank von Speisen und Getränken in Eigenregiecircle-check
Auf- und Abbau von Buden, Kojen, Tribünen, Zelten und dergleichencircle-check
Bestand von Zelten und Tribünen
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Schäden an gemieteten Gebäuden, Zelten oder Räumen durch Feuer, Explosion und Leitungswasser
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Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten
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Häufige Fragen

tiroler haftpflichtversicherung für veranstaltungen

Fragen & Antworten

Sind Veranstaltungen mit Fahrzeugen automatisch mitversichert?

Nein. Für Schäden aus Haltung oder Verwendung von Fahrzeugen gelten besondere Ausschlüsse.

Sind freiwillige Helfer:innen mitversichert?

Ja, im vereinbarten Umfang sind auch mitwirkende Personen ohne Arbeitsverhältnis mitversichert.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und nach rechtzeitiger Zahlung der Erstprämie.

Unterlagen

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Wenn etwas passiert, zählt vor allem eines: Menschen, die da sind. Wir stehen Ihnen umsichtig und verlässlich zur Seite. Mit unserer TIROLER Philosophie „bewusst regional und kundennah“ sind wir seit über 200 Jahren erfolgreich – sehr gerne auch für Sie!

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