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TIROLER Senioren-Unfallversicherung
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Fragen & Antworten
Wann spricht man von einem Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Eine allmähliche körperliche Schädigung, etwa durch Abnutzung, gilt daher ebenso wenig als Unfall wie eine Krankheit.
Als Unfallfolgen gelten beispielsweise Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrungen sowie Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Gelenkkapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Auch Meniskusverletzungen zählen dazu.
Je nach Tarif umfasst der Versicherungsschutz auch durch Zeckenbisse übertragene FSME, Wundstarrkrampf (Tetanus), Tollwut sowie Unfälle der versicherten Person als Fluggast in Motorflugzeugen.
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