Niemand beschäftigt sich gerne damit. Und doch ist es ein gutes Gefühl, alles geregelt zu wissen. Mit der TIROLER Bestattungsvorsorge sorgen Sie vor und nehmen Ihren Angehörigen später eine finanzielle Belastung ab.

Überblick

Die Vorteile auf einen Blick

  • finanzielle Vorsorge für die Deckung Ihrer Begräbniskosten
  • keine Gesundheitsfragen erforderlich
  • keine Kapitalertragssteuer (KESt)
  • alle Vorteile der klassischen Lebensversicherung inklusive
  • regional versichert mit der Sicherheit und Nähe eines Tiroler Unternehmens

Wissenswertes

Wissenswertes

Die TIROLER Bestattungsvorsorge

Die TIROLER Bestattungsvorsorge ist eine Er- und Ablebensversicherung, mit der Sie bereits heute wichtige Vorkehrungen treffen können. Die Kosten für Ihr Begräbnis sind im Rahmen der von Ihnen gewählten Versicherungssumme abgesichert.

Wie umfassend diese Vorsorge ausfallen soll, entscheiden Sie selbst: mit einer Absicherung von bis zu 25.000 Euro und Beiträgen bereits ab 10 Euro pro Monat.

Details zur Bestattungsvorsorge

Ab dem vierten Versicherungsjahr genießen Sie vollen Ablebensschutz. Verstirbt die versicherte Person davor, werden die bereits einbezahlten Prämien rückerstattet. Bei einem unfallbedingten Todesfall besteht der Versicherungsschutz bereits ab Vertragsabschluss.

Ende der Laufzeit & Rahmenbedingungen

Der Vertrag endet im Jahr Ihres 90. Geburtstags. Bei Erleben des Vertragsablaufes erhalten Sie die garantierte Versicherungssumme inklusive Gewinnanteilen. Verstirbt die versicherte Person davor, wird die garantierte Versicherungssumme inklusive Gewinnanteilen an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

  • Der Abschluss einer TIROLER Bestattungsvorsorge ist bis zum 80. Lebensjahr möglich.
  • Der Vertrag endet im Jahr Ihres 90. Geburtstags.
  • Monatliche Beiträge sind bereits ab 10 Euro möglich.

Häufige Fragen

tiroler Bestattungsvorsorge

Fragen & Antworten

Ab wann sind meine Begräbniskosten abgedeckt?

Ab dem vierten Versicherungsjahr genießen Sie vollen Ablebensschutz. Verstirbt die versicherte Person davor, werden die bereits einbezahlten Prämien rückerstattet. Bei einem unfallbedingten Todesfall besteht der Versicherungsschutz hingegen bereits ab Vertragsabschluss.

Fällt auf die Auszahlung Kapitalertragsteuer an?

Nein, auf die Auszahlung fällt keine Kapitalertragsteuer an.

Wer erhält die Versicherungssumme im Todesfall?

Im Todesfall wird die garantierte Versicherungssumme inklusive Gewinnanteilen an Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt. So sind die Kosten für das Begräbnis abgesichert.

Unterlagen

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