Endlich volljährig … aber wo Rechte, da auch Pflichten


Der lang ersehnte 18. Geburtstag – neue Freiheiten, Erwachsenen-Rechte, alle Möglichkeiten. Um das alles auch wirklich genießen zu können, sollte man die damit verbunden Pflichten kennen: Änderungen bei gesetzlichen Haftungen, Mitversicherungen, Familienbeihilfe, Sozialversicherung bzw. Krankenkasse.

Verantwortungsvoller Umgang mit Verträgen

Mit 18 ist man voll geschäftsfähig. Das heißt, man kann ohne elterliche Zustimmung Verträge unterzeichnen und Rechtsgeschäfte tätigen, Verträge abschließen und Kredite aufnehmen. Ab 18 ist man dafür dann aber auch allein verantwortlich. Ist man über alle Details informiert? Kennt man die Risiken und die damit verbundenen Haftungen?

Krankenkasse und Familienbeihilfe

Volljährigkeit bedeutet nicht automatisch ein Herausfallen aus der Mitversicherung – es sei denn, man verfügt bereits über ein eigenes, steuerpflichtiges Einkommen. Ein durchschnittlicher Lehrlingsgehalt liegt meist unterhalb dieser Grenze, mit einem studentischen Nebenjob könnte es aber eng werden. Denjenigen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht eine Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Schulabschluss und dem frühestmöglichen Start einer Berufsausbildung zu. Ist man in keiner Berufsausbildung mehr, besteht auch kein Anspruch auf Familienbeihilfe – auch nicht dann, wenn man beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos vorgemerkt ist.

Haftpflicht - das am häufigsten unterschätzte Risiko

Spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit trägt man die Verantwortung für alle verursachten Schäden an Sachen und Personen. Die Haftpflichtversicherung schützt auf zweifache Weise: Sie leistet Schadenersatz bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen oder wehrt diese ab, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Fehlender Versicherungsschutz kann hier in beiden Fällen finanziell existenzgefährdend sein.

Damit man zu seinem Recht kommt

Wird man selbst von einem Dritten geschädigt und möchte Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeld geltend machen, ist die Rechtsschutzversicherung am Zug. So zum Beispiel, wenn man als Fußgänger, Radfahrer oder Skifahrer angefahren und verletzt wird bzw. jemand Ausrüstung, Sportgerät oder Kleidung beschädigt. 

Der Traum von den eigenen vier Wänden

Mit 18 darf man ohne Erlaubnis der Eltern von zu Hause ausziehen und seinen Wohnort selbst bestimmen. Stolz ist man auf die erste selbst ersparte Einrichtung. Umso schlimmer, wenn diese durch Feuer, Glasbruch, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm beschädigt wird. Solche Schäden sichert eine Haushaltsversicherung ab.

TIPP: Rechtzeitig informieren

Ob man auch ab Volljährigkeit in der Haushalts-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung noch bei den Eltern mitversichert ist, hängt vom Versicherungsvertrag und den aktuellen Lebensumständen ab. Rechtzeitiges, umfassendes Informieren beim persönlichen Versicherungsberater ist sinnvoll und bildet die beste Entscheidungsgrundlage für eine ausreichende Absicherung in den unterschiedlichen Lebenssituationen.

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