Mit 1. Oktober 2026 gelten in Österreich neue gesetzliche Bestimmungen für E-Mopeds (Klasse L1e-B), die bisher Fahrrädern gleichgestellt waren, und deren Antrieb auch ohne Tretunterstützung aktiviert werden kann. Sie werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft und unterliegen damit denselben Vorschriften wie Mopeds mit Verbrennungsmotor. Für diese Fahrzeuge gelten jetzt die Führerschein-, Helm-, Kennzeichen- und Versicherungspflicht.
„Viele Besitzerinnen und Besitzer von E-Mopeds wissen noch nicht, dass sie ihr Fahrzeug ab 1. Oktober 2026 versichern und anmelden müssen. Wer dann ohne Kennzeichen unterwegs ist, muss rechtliche Konsequenzen tragen“, erklärt Barbara Heis, Bereichsleiterin des TIROLER Vertriebs.
Kfz-Haftpflichtversicherung wird verpflichtend
Mit der Neueinstufung als Kraftfahrzeug müssen E-Mopeds (Klasse L1e-B, Maximalgeschwindigkeit 25 km/h, Antrieb ohne Tretunterstützung) künftig über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen und angemeldet werden. Für das E-Moped bekommt man ein Kennzeichen und das Fahrzeug unterliegt den regelmäßigen §57a-Begutachtungen („Pickerl“).
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter vor den finanziellen Folgen, wenn sie ihr E-Moped benutzen und dabei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen. Bei Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen können die Kosten schnell beträchtliche Höhen erreichen.
Führerschein und Helmpflicht erhöhen die Sicherheit
Neben der Versicherungspflicht gilt ab 1. Oktober 2026 auch eine Führerscheinpflicht. Lenkerinnen und Lenker eines E-Mopeds benötigen mindestens die Klasse AM oder eine andere entsprechende Lenkberechtigung. Zusätzlich wird das Tragen eines geeigneten Helms verpflichtend.
„Die neue Regelung ist durchaus sinnvoll und wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhöhen. Insbesondere die Kombination aus Ausbildung, Helmpflicht und Haftpflichtversicherung stärkt den Schutz im Straßenverkehr“, ergänzt Heis.
Radwege dürfen nicht mehr genutzt werden
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Nutzung von Radwegen. E-Mopeds dürfen ab 1. Oktober 2026 nicht mehr auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs sein, sondern müssen, wie klassische Mopeds, auf der Straße fahren.
TIROLER VERSICHERUNG empfiehlt frühzeitige Vorbereitung
Die TIROLER empfiehlt allen Besitzerinnen und Besitzern eines E-Mopeds, sich bereits jetzt über die neuen gesetzlichen Anforderungen zu informieren und sich rechtzeitig um die Zulassung und die Versicherung für ihr Fahrzeug zu kümmern. E-Mopeds können mit Fahrzeugpapieren, Besitznachweis und Lichtbildausweis jetzt schon zugelassen und versichert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehr/strasse/recht/emopeds.html
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