KAG

Kapitalanlagegesellschaft: Unternehmen, dessen Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, das bei ihm investierte Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in Form von Wertpapier- oder Beteiligungssondervermögen anzulegen.

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