Versicherungswert (VW)

Die Versicherungssumme sollte - vor allem zum Schadenszeitpunkt - dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache entsprechen (so dass keine Unterversicherung vorliegt). Im Regelfall ist der Versicherungswert der Neuwert der versicherten Sache bzw. deren Wiederbeschaffungswert.

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