Vorläufige Deckung

Ein selbständiger, unabhängiger, kurzfristiger Versicherungsvertrag. Er bietet sofortigen Versicherungsschutz – vor der endgültigen Risikoprüfung und der völligen Einigung der Vertragspartner (z.B. über die Prämienhöhe) – auch ohne vorherige Prämienzahlung.

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