Vor 160 Jahren brannten in Steinach 54 Häuser


Die TIROLER unterstützte den Wiederaufbau des Ortes

Vor 160 Jahren, in der Nacht vom 16. auf den 17. Jänner 1853, wütete in Steinach am Brenner ein schrecklicher Dorfbrand, durch den 54 Wohnhäuser und eine Reihe von Wirtschaftsgebäuden ganz oder teilweise zerstört wurden. Als der  verheerende Brand den Ort heimsuchte, wurde auch die Kirche ein Raub der Flammen. Nur dem Opfermut des Pfarrmesners Anton Stockhammer und der Gebrüder Strickner, ist es zu verdanken, dass der Hochaltar und die drei Altarbilder von Knoller gerettet wurden.

Die bekannte Orgelbaufirma Reinisch musste die Nummerierung ihrer Orgelwerke 1854 neu beginnen, weil beim Brand alle Geschäftsunterlagen verloren gegangen waren.
Von den 54 Geschädigten waren 46 (!) bei der TIROLER versichert. Diese leistete 112.665 Goldkronen Entschädigung für den Wiederaufbau. Steinach brauchte damals viele Jahre, um sich langsam vom schrecklichen Brand zu erholen. Durch dieses Unglück aufgeschreckt zeigte man sich in der Gemeinde um eine Verbesserung des örtlichen Löschwesens besorgt.

Der Gemeinde Steinach wurde übrigens bereits 1836 von der kaiserlichen und königlichen Bezirkshauptmannschaft Innsbruck eine Feuerlöschordnung vorgeschrieben. Als für die Vollziehung verantwortlich wurden der Gemeindevorsteher (Bürgermeister) und der erste und zweite „Gemeinderat“  (Vizebürgermeister) bestellt. Auch eine tragbare und eine fahrbare Feuerspritze waren vorhanden.
Beim großen Brand 1853, dem der Großteil des Ortes zum Opfer fiel, waren die zwei Spritzen im Einsatz – allerdings aussichtslos, wie der Gerichtsschreiber als Augenzeuge die tragischen Geschehnisse dieser Nacht niederschrieb. Die ebenfalls herbei geeilten Matreier konnten mit ihrer Feuerspritze lediglich die letzten beiden Häuser am Nordende Steinachs vor den Flammen retten.
Durch dieses Unglück aufgeschreckt zeigte man sich in der Gemeinde um eine Verbesserung des örtlichen Löschwesens besorgt.

Der Plan des zerstörten Steinach, Beilage der Volks- und Schützenzeitung Nr. 11, 1853.

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