Für's Leben

Rentenversicherung

Übersicht

Die TIROLER Rentenversicherung im Überblick

Die Rentenversicherung gilt als klassische Pensionsvorsorge. Dabei werden laufende Prämien veranlagt, welche ab Fälligkeit der Rente ausbezahlt werden. Der Beginn und die Dauer der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden:

Aufgeschobene Rentenversicherung

  • Die Rentenzahlung beginnt nach Einzahlung der laufenden Prämien zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft.
  • Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, so wird die einbezahlte Prämie ohne Zuschlag für unterjährige Zahlungsweise und ohne Versicherungssteuer zuzüglich der inzwischen angesammelten Gewinnbeteiligung rückerstattet.
  • Erlebt die versicherte Person den Beginn der Rentenzahlung, so wird die versicherte Rente fällig. Die Rente wird bis zum Lebensende der versicherten Person, mindestens bis zum Ende der Garantiedauer bezahlt.
  • Anstelle der anfallenden Rentenzahlungen kann die Auszahlung des Ablösekapitals zuzüglich Gewinnbeteiligung verlangt werden.

Herz- und Krebserkrankungen

Zusatzbaustein Herz

Die Versicherungssumme wird, wenn die Diagnose gesichert ist, bei erstmaligem Auftreten einer bestimmten schweren Erkrankung (Herzerkrankungen, Herzoperationen und Schlaganfall laut Bedingungen) fällig.

Zusatzbaustein Krebs

Die Versicherungssumme wird, wenn die Diagnose gesichert ist, bei erstmaligem Auftreten einer bestimmten schweren Erkrankung (Krebserkrankungen laut Bedingungen) fällig.

Maximal mögliche Versicherungssumme 10.000,- Euro pro Zusatzbaustein.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Berufstätige für den Fall vorsorgen, dass sie ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, wegen einer dauerhaften Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausüben können. Sie kann als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden und kann in Form einer Prämienbefreiung oder Rente zur Anwendung kommen:

Berufsunfähigkeit-Prämienbefreiung

Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig, so entfällt die Verpflichtung zur Prämienzahlung für die Hauptversicherung und für die in sie eingeschlossenen Zusatzversicherungen, solange die versicherte Person berufsunfähig ist. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin in voller Höhe aufrecht.

Berufsunfähigkeit-Rente

Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig, so wird die Berufsunfähigkeits-Rente fällig.

Die Berufsunfähigkeits-Rente wird bis zum Wegfall der Berufsunfähigkeit oder bis zum Ableben der versicherten Person an den Versicherten ausbezahlt, längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer.

Vorteile der klassischen Lebensversicherung 

Mit ihren zahlreichen Vorteilen gilt die klassische Lebensversicherung als die wichtigste Form der Lebensversicherung. Denn sie bietet:

  • Hohe Sicherheit für Ihr Geld und Anlegerschutz
  • Zinsgarantie während der gesamten Laufzeit
  • Bereits zugeteilte Gewinne gehen nicht mehr verloren
  • Staatliche Aufsicht: Veranlagung nach strengen gesetzlichen Vorgaben
  • Überwachung des Deckungsstocks durch einen unabhängigen Treuhänder
  • Hohes Maß an Flexibilität
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